Kosten einer Psychotherapie
Die psychotherapeutische Behandlung durch mich wird von allen Krankenkassen und
Privatversicherungen anerkannt und ist, je nach Versicherungsvertrag, abrechenbar.
Gesetzliche Krankenkassen zahlen bei medizinischer Notwendigkeit auf Antrag bis
zu 80 bzw. 100 Sitzungen .
Bei den Privatversicherungen richtet sich die Kostenübernahme nach dem mit der
Versicherung abgeschlossenen Vertrag. Üblich sind z.B. die Kostenübernahme von 20
oder 30 Sitzungen pro Jahr, es gibt aber auch andere Konstruktionen.
Diese Bedingungen werden vor Behandlungsbeginn geklärt.
Bei den Krankenkassen wie bei den Versicherungen sind üblicherweise bis zu 5
Sitzungen zur Diagnosestellung und zur Indikationsüberprüfung möglich, bevor ein
Antrag gestellt werden muß.