Kosten einer Psychotherapie

Die psychotherapeutische Behandlung durch mich wird von allen Krankenkassen und Privatversicherungen anerkannt und ist, je nach Versicherungsvertrag, abrechenbar. Gesetzliche Krankenkassen zahlen bei medizinischer Notwendigkeit auf Antrag bis zu 80 bzw. 100 Sitzungen .

Bei den Privatversicherungen richtet sich die Kostenübernahme nach dem mit der Versicherung abgeschlossenen Vertrag. Üblich sind z.B. die Kostenübernahme von 20 oder 30 Sitzungen pro Jahr, es gibt aber auch andere Konstruktionen.

Diese Bedingungen werden vor Behandlungsbeginn geklärt.

Bei den Krankenkassen wie bei den Versicherungen sind üblicherweise bis zu 5 Sitzungen zur Diagnosestellung und zur Indikationsüberprüfung möglich, bevor ein Antrag gestellt werden muß.