Kosten einer Psychotherapie
Die psychotherapeutische Behandlung durch mich wird von allen Privatversicherungen anerkannt und ist, je nach Versicherungsvertrag, abrechenbar. Bei den Privatversicherungen richtet sich die Kostenübernahme nach dem mit der Versicherung abgeschlossenen Vertrag.
Üblich sind z.B. die Kostenübernahme von 20 oder 30 Sitzungen pro Jahr, es gibt aber auch andere Konstruktionen. Diese Bedingungen werden vor Behandlungsbeginn geklärt. Üblicherweise sind bis zu 5 Sitzungen zur Diagnosestellung und zur Indikationsüberprüfung möglich, bevor ein Antrag gestellt werden muss.
Über gesetzliche Krankenkassen kann ich nicht mehr abrechnen.